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Newsletter
von Judith Herzig

Ausgabe Juli 2025

„Newsletter-Update“ – worüber haben wir schon berichtet?

von Judith Herzig

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und Überstundenprozess

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit von Arbeitnehmern erfassen. Das haben der EuGH mit seiner Entscheidung aus dem Jahr 2019 und das Bundesarbeitsgericht mit seinem sog. „Stechuhr-Urteil“ im Jahr 2022 klargestellt. Hierüber hatten wir in mehreren Newsletter-Ausgaben (u.a. Januar 2023, und April 2023) berichtet. Wer indes gehofft hatte, dass es mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmer leichter würde, Ansprüche auf Überstundenvergütung gerichtlich durchzusetzen, den enttäuschte das BAG im Jahr 2022:


von Dr. Sophie Spicker

Ausgabe April 2025

Beendigung von Home-Office: Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts

von Dr. Sophie Spicker

Die Arbeit im Home-Office hat sich spätestens während der Corona Pandemie als weit verbreitetes Arbeitsmodell etabliert. Derzeit geht der Trend in vielen Unternehmen allerdings wieder dahin, vermehrt Büropräsenz anzuordnen und Home-Office einzuschränken oder ganz abzuschaffen. Dass die Umsetzung einer solchen „Return-to-Office-Policy“ nicht immer einfach ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des LAG Köln (Urt. v. 11.07.2024 – 6 Sa 579/23).


von Dr. Richard Petras

Ausgabe April 2025

„Newsletter-Update“ – worüber haben wir schon berichtet?

von Dr. Richard Petras

Kündigungsschutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Im Newsletter aus Juli 2022 haben wir über den damaligen Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) berichtet, das am 2. Juli 2023 in Kraft trat. Geregelt ist im HinSchG unter anderem, dass Arbeitnehmer, die bestimmte Gesetzesverstöße aufdecken/melden, aufgrund dieser Meldung keine Repressalien erleiden dürfen. Gegen das Repressalienverbot verstoßende arbeitsrechtliche Maßnahmen (wie etwa eine Kündigung) sind unwirksam. Unter welchen genauen Voraussetzungen eine Maßnahme eine verbotene Repressalie ist, ist aber bislang unklar.


von Maike Küpper

Ausgabe April 2025

Neues Selbstbestimmungsgesetz: Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

von Maike Küpper

Seit dem 1. November 2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Es ermöglicht trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister sowie ihre Vornamen durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Eine gerichtliche Entscheidung oder die Vorlage medizinischer Gutachten, wie sie bisher erforderlich waren, sind nicht mehr notwendig.


von Dr. Cornelius Lindemann

Ausgabe April 2025

Verfall und De-Vesting von VSOPs nach Eigenkündigung

von Dr. Cornelius Lindemann

Virtuelle Aktien- oder Anteilsoptionen gewinnen in Unternehmen zunehmend an Bedeutung, insbesondere in der Start-Up-Branche. Solche Virtual (Employee) Stock Option Plans, oft als VSOPs oder VESOPs abgekürzt, bieten Arbeitnehmern die Chance, am wirtschaftlichen Erfolg ihres Arbeitgebers teilzuhaben. Arbeitgeber nutzen sie gerne, um Arbeitnehmer langfristig an ihr Unternehmen zu binden.