von Dr. Cornelius Lindemann
Ausgabe Januar 2026
Kein Kurswechsel bei Massenentlassungen: EuGH bleibt bei strengen Sanktionen einer fehlerhaften Entlassungsanzeige
Arbeitgeber sind verpflichtet, vor Ausspruch einer bestimmten Anzahl an Entlassungen (also Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen) innerhalb von 30 Kalendertagen bei der zuständigen Agentur für Arbeit eine sog. Massenentlassungsanzeige zu erstatten (§ 17 KSchG). Falls ein Betriebsrat besteht, muss zeitlich vorgeschaltet zusätzlich ein sog. Konsultationsverfahren durchgeführt werden. Die Erstattung einer ordnungsgemäßen Massenentlassungsanzeige bedeutet für Arbeitgeber in ohnehin bereits angespannten Situationen einen zusätzlichen hohen bürokratischen Aufwand und erhebliche rechtliche Unsicherheiten.
von Maike Küpper
Ausgabe Januar 2026
Entgeltgleichheit von Frauen und Männern – das „Paarvergleich-Urteil“ des BAG
Frauen und Männer haben bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf gleiches Entgelt. Mit seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) hat das BAG diese Vorgabe weiter konkretisiert und die Hürden für Entgeltgleichheitsklagen spürbar gesenkt.
von Dr. Michael Kuhnke
Ausgabe Januar 2026
Kurswechsel der Datenschutzbehörden: Kein Fernmeldegeheimnis trotz Privatnutzung des E-Mail-Accounts
Geschäftliche Korrespondenz läuft in weiten Teilen des Geschäftslebens über E-Mail ab. Da liegt es nahe, dass nicht nur diejenigen Mitarbeiter eines Unternehmens, die unmittelbar in den E-Mail-Verteiler aufgenommen wurden, ein berechtigtes Interesse an den Inhalten der Kommunikation haben können, sondern auch andere Mitarbeiter des Arbeitgebers. Die Interessenlage ist auf Seiten des Arbeitgebers insoweit nicht anders zu bewerten als bei „normaler“ Geschäftspost in Papierform, die in Aktenordnern abgelegt wird und hierdurch einer größeren Zahl von Mitarbeitern zugänglich wird.
von Dr. Matthias Lodemann
Ausgabe Januar 2026
Einwurf-Einschreiben – Weniger Zugang denn je
Kaum eine Frage tritt im Arbeitsrecht so häufig auf und ist gleichzeitig so kriegsentscheidend wie die Frage eines (rechtzeitigen und formgerechten) Zugangs bestimmter Dokumente. Das beschränkt sich keinesfalls auf Kündigungsschreiben, auch wenn diese sicherlich zuerst in den Sinn kommen.
von Dr. Lars Kühlcke
Ausgabe Januar 2026
Anspruch auf Kopie des Compliance-Berichts – Grenzen des Auskunftsrechts bei internen Untersuchungen
Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber Auskunft darüber verlangen, ob und welche ihrer personenbezogenen Daten dieser verarbeitet (Art. 15 DSGVO). Über diesen Datenauskunftsanspruch versuchen von Compliance-Untersuchungen betroffene Arbeitnehmer immer wieder Zugang zum Compliance-Bericht zu erhalten. Dem hat nun das LAG München (Urt. v. 12.06.2025 – 2 SLa 70/25) enge Grenzen gesetzt soweit es um die Zurverfügungstellung des Volltextes geht. Ein Recht auf Einsichtnahme in den geschwärzten Bericht besteht aber in der Regel.