
von Dr. Sophie Spicker
Ausgabe April 2025
Beendigung von Home-Office: Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts

Die Arbeit im Home-Office hat sich spätestens während der Corona Pandemie als weit verbreitetes Arbeitsmodell etabliert. Derzeit geht der Trend in vielen Unternehmen allerdings wieder dahin, vermehrt Büropräsenz anzuordnen und Home-Office einzuschränken oder ganz abzuschaffen. Dass die Umsetzung einer solchen „Return-to-Office-Policy“ nicht immer einfach ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des LAG Köln (Urt. v. 11.07.2024 – 6 Sa 579/23).

von Dr. Richard Petras
Ausgabe April 2025
„Newsletter-Update“ – worüber haben wir schon berichtet?

Kündigungsschutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Im Newsletter aus Juli 2022 haben wir über den damaligen Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) berichtet, das am 2. Juli 2023 in Kraft trat. Geregelt ist im HinSchG unter anderem, dass Arbeitnehmer, die bestimmte Gesetzesverstöße aufdecken/melden, aufgrund dieser Meldung keine Repressalien erleiden dürfen. Gegen das Repressalienverbot verstoßende arbeitsrechtliche Maßnahmen (wie etwa eine Kündigung) sind unwirksam. Unter welchen genauen Voraussetzungen eine Maßnahme eine verbotene Repressalie ist, ist aber bislang unklar.

von Maike Küpper
Ausgabe April 2025
Neues Selbstbestimmungsgesetz: Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten

Seit dem 1. November 2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Es ermöglicht trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister sowie ihre Vornamen durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Eine gerichtliche Entscheidung oder die Vorlage medizinischer Gutachten, wie sie bisher erforderlich waren, sind nicht mehr notwendig.

von Dr. Cornelius Lindemann
Ausgabe April 2025
Verfall und De-Vesting von VSOPs nach Eigenkündigung

Virtuelle Aktien- oder Anteilsoptionen gewinnen in Unternehmen zunehmend an Bedeutung, insbesondere in der Start-Up-Branche. Solche Virtual (Employee) Stock Option Plans, oft als VSOPs oder VESOPs abgekürzt, bieten Arbeitnehmern die Chance, am wirtschaftlichen Erfolg ihres Arbeitgebers teilzuhaben. Arbeitgeber nutzen sie gerne, um Arbeitnehmer langfristig an ihr Unternehmen zu binden.

von Dr. Matthias Münder
Ausgabe April 2025
Arbeitsrechtliche Vorhaben im neuen Koalitionsvertrag

Mit „Verantwortung für Deutschland“ ist der neue Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD überschrieben. Was verstehen die Koalitionspartner darunter für den Bereich des Arbeitsrechts?