BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung – jetzt auch mit Entscheidungsgründen
Bereits in unserer Newsletter Ausgabe aus Oktober 2022 haben wir über das aufsehenerregende BAG-Urteil (BAG v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21) zur Arbeitszeiterfassung berichtet. Das Urteil lag seinerzeit nur als Pressemitteilung vor, zwischenzeitlich wurde der Volltext veröffentlicht. Für Leser unseres letzten Beitrages ergeben sich hieraus jedoch kaum Neuerungen. Die wesentlichen Kernpunkte der Entscheidung lauten also weiterhin wie folgt: