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Newsletter
von Dr. Richard Petras

Ausgabe Januar 2023

Das Nachweisgesetz im laufenden Arbeitsverhältnis

von Dr. Richard Petras

Die Reform des Nachweisgesetzes (NachwG) hat letztes Jahr für viel Aufsehen gesorgt – wir haben im Juli 2022 in unserem Newsletter darüber berichtet. Zwar waren Arbeitgeber bereits zuvor verpflichtet, ihren Arbeitnehmern die wesentlichen Arbeitsbedingungen mitzuteilen, allerdings blieben Verstöße weitgehend folgenlos. Das änderte sich zum 1. August 2022. Mit der Reform des NachwG wurde nicht nur der Katalog der nachweispflichtigen wesentlichen Vertragsbedingungen erheblich ausgeweitet, vor allem sind Verstöße nunmehr mit einem Bußgeld bewehrt. Um Bußgelder zu vermeiden, haben viele Arbeitgeber ihre Standard-Arbeitsverträge angepasst. Allerdings hat es hiermit nicht sein Bewenden, denn auch im laufenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer Änderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich mitzuteilen (und zwar spätestens an dem Tag, an dem die Änderung wirksam wird).



Ausgabe Januar 2023

„Newsletter-Update“ – worüber haben wir schon berichtet?

BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung – jetzt auch mit Entscheidungsgründen

Bereits in unserer Newsletter Ausgabe aus Oktober 2022 haben wir über das aufsehenerregende BAG-Urteil (BAG v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21) zur Arbeitszeiterfassung berichtet. Das Urteil lag seinerzeit nur als Pressemitteilung vor, zwischenzeitlich wurde der Volltext veröffentlicht. Für Leser unseres letzten Beitrages ergeben sich hieraus jedoch kaum Neuerungen. Die wesentlichen Kernpunkte der Entscheidung lauten also weiterhin wie folgt: