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Newsletter
von Dr. Matthias Lodemann

Ausgabe Juli 2023

Neuigkeiten aus Europa zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch

von Dr. Matthias Lodemann

Für viele Arbeitgeber stellt er ein Schreckgespenst dar: Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO. Hiernach können betroffene Personen, in diesem Zusammenhang also Arbeitnehmer, vom Verantwortlichen, mithin dem Arbeitgeber, Auskunft verlangen und zwar insbesondere über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien personenbezogener Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, die Dauer der Speicherung oder die hierfür angelegten Kriterien sowie ggf. Informationen über die Herkunft der Daten.


von Dr. Cornelius Lindemann

Ausgabe Juli 2023

„Newsletter-Update“ – worüber haben wir schon berichtet?

von Dr. Cornelius Lindemann

Frühzeitige Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs

In unseren Newsletter-Ausgaben aus Oktober 2022 und Januar 2023 berichteten wir über die Entscheidungen des EuGH aus September 2022 und des BAG aus Dezember 2022 zu Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen und zur Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch die Arbeitgeber. Nun hat das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 31.1.2023 – 9 AZR 107/20) erneut zum Urlaubsrecht und den Mitwirkungsobliegenheiten der Arbeitgeber entschieden und eine wesentliche Frage beantwortet, die nach den vorherigen Entscheidungen bislang unbeantwortet geblieben war: Wie können Arbeitgeber die Mitwirkungsobliegenheiten erfüllen (und damit einen Verfall des Urlaubsanspruchs 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres bei Langzeiterkrankungen sicherstellen), wenn ein Arbeitnehmer so früh im Urlaubsjahr erkrankt, dass weder ein rechtzeitiger Hinweis noch eine tatsächliche Urlaubsgewährung möglich ist?


von Dr. Cornelius Lindemann

Ausgabe April 2023

Zeitenwende in der Zeitarbeit? – Die EuGH-Entscheidung zur „Achtung des Gesamtschutzes“ von Leiharbeitnehmern

von Dr. Cornelius Lindemann

Der große Schock ist zunächst ausgeblieben: Nachdem im Vorfeld des 15. Dezember 2022 eine Erschütterung im Ausmaß der CGZP-Entscheidung von 2010 – damals war eine Gewerkschaft für tarifunfähig erklärt worden – erwartet wurde, fiel die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Zeitarbeit weniger gravierend aus als von vielen befürchtet. Die Zeitarbeitsbranche wurde nicht mit einem Handstreich erledigt – das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde als grundsätzlich unionsrechtskonform eingeschätzt und auch die Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche wurden nicht pauschal für unwirksam erklärt. Ein „Gesamtschutz“ soll trotzdem sichergestellt und notfalls von den Arbeitsgerichten überprüft werden.


von Dr. Nina Tholuck

Ausgabe April 2023

Entgeltgleichheit von Männern und Frauen – eine Pressemitteilung des BAG sorgt für Aufregung

von Dr. Nina Tholuck

Dürfen Gehälter etwa nicht mehr frei verhandelt werden? Diese Frage stellen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit im Februar dieses Jahres eine Entscheidung des BAG zum Anspruch auf Entgeltgleichheit – bislang nur als Pressemitteilung – veröffentlicht wurde.


von Jana Reimers

Ausgabe April 2023

Arbeitszeiterfassung – BMAS legt Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor

von Jana Reimers

Seit einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 und dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“ des BAG aus dem Jahr 2022 ist klar: Das Arbeitszeitgesetz in Deutschland ist reformbedürftig. Das Bundesarbeitsministerium hatte bereits für das erste Quartal 2023 die Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung – eine Pflicht, die laut BAG ohnehin schon besteht – angekündigt. Der nunmehr am 18. April 2023 vorgelegte Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes wurde daher mit Spannung erwartet.