Erstklassig im
Arbeitsrecht.
Arbeitsrecht.
Mit Expertise immer an Ihrer Seite.
Über ein Dutzend hochqualifizierte Rechts- und Fachanwältinnen und -anwälte steht Ihnen bei SCHRAMM MEYER KUHNKE für alle arbeitsrechtlichen Themen beratend zur Seite.
Wir verfügen über ausgezeichnetes Know-how auf sämtlichen Gebieten des Arbeitsrechts und haben bereits zahlreiche hochkomplexe Restrukturierungen, Transformationen, Compliance-Untersuchungen und Unternehmenstransaktionen begleitet.
Immer für Sie da, immer auf höchstem Niveau.
Von einer schnellen Einschätzung bis zur vertrauensvollen Begleitung über lange Zeiträume hinweg sind wir an Ihrer Seite. Unser Beratungsspektrum umfasst den gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und stellt Ihren Anspruch an arbeitsrechtliche Unterstützung zu jeder Zeit in den Mittelpunkt. Pragmatisch, präzise und persönlich.
Restrukturierung und Transformation
Wir sind Expertinnen und Experten für Betriebsschließungen, -verlagerungen und -stilllegungen, Personalabbaumaßnahmen sowie In- und Outsourcingprojekte und Betriebsübergänge.
Verträge und Vergütung
Bei der Arbeitsvertragsgestaltung, der Gestaltung und der Beendigung von Anstellungen sowie der Einführung flexibler Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle stehen wir an Ihrer Seite.
Transaktionen
Wir beraten bei allen Arten von Unternehmenstransaktionen von der Due Diligence über die arbeitsrechtlichen Regelungen der SPA bis zur Post-Merger-Integration.
Compliance
Wir begleiten die Einführung von Codes of Conduct, beraten aber auch bei Compliance-Vorfällen bis hin zur umfassenden Sonder-Investigation.
Der SMK Newsletter
Ausgabe Januar 2026
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In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über mögliche Ansprche auf Herausgabe eines Compliance-Berichts, den (fehlenden) Zugangsnachweis von Einwurfeinschreiben, die neue Sicht der Datenschutzbehörden auf die Anwendung des Fernmeldegeheimnisses, das "Paarvergleich"-Urteil des BAG zur Entgeltgleichheit und die nach einem neuen Urteil des EuGH wohl doch nicht kommenden Erleichterungen bei Massenentlassungsanzeigen. |