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Erstklassig im
Arbeitsrecht.

Mit Expertise immer an Ihrer Seite.


Über ein Dutzend hochqualifizierte Rechts- und Fachanwältinnen und -anwälte steht Ihnen bei SCHRAMM MEYER KUHNKE für alle arbeitsrechtlichen Themen beratend zur Seite.

Wir verfügen über ausgezeichnetes Know-how auf sämtlichen Gebieten des Arbeitsrechts und haben bereits zahlreiche hochkomplexe Restrukturierungen, Transformationen, Compliance-Untersuchungen und Unternehmenstransaktionen begleitet.

Immer für Sie da, immer auf höchstem Niveau.

Von einer schnellen Einschätzung bis zur vertrauensvollen Begleitung über lange Zeiträume hinweg sind wir an Ihrer Seite. Unser Beratungsspektrum umfasst den gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und stellt Ihren Anspruch an arbeitsrechtliche Unterstützung zu jeder Zeit in den Mittelpunkt. Pragmatisch, präzise und persönlich.

Restrukturierung und Transformation

Wir sind Expertinnen und Experten für Betriebsschließungen, -verlagerungen und -stilllegungen, Personalabbaumaßnahmen sowie In- und Outsourcingprojekte und Betriebsübergänge.

Verträge und Vergütung

Bei der Arbeitsvertragsgestaltung, der Gestaltung und der Beendigung von Anstellungen sowie der Einführung flexibler Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle stehen wir an Ihrer Seite.

Transaktionen

Wir beraten bei allen Arten von Unternehmenstransaktionen von der Due Diligence über die arbeitsrechtlichen Regelungen der SPA bis zur Post-Merger-Integration.

Compliance

Wir begleiten die Einführung von Codes of Conduct, beraten aber auch bei Compliance-Vorfällen bis hin zur umfassenden Sonder-Investigation.

Der SMK Newsletter

Ausgabe April 2024

Die April-Ausgabe unseres Newsletters enthält spannende Entscheidungen und Entwicklungen. Es geht um Arbeitnehmerüberlassung, das Direktionsrecht des Arbeitgebers, Entgeltgleichheit und den Entwurf eines Arbeitszeitgesetzes. Zudem geben wir Updates zu Themen früherer Newsletter, wie dem Hinweisgeberschutzgesetz und aktuellen Entwicklungen im Urlaubsrecht.
  • ChatGPT – Einführung auch ohne den Betriebsrat möglich?
  • Die Kündigung von Schwerbehinderten in der Probezeit
  • Gleichbehandlungsgrundsatz bei Gehaltserhöhungen
  • EU beschließt weltweit erste KI-Verordnung
  • Entgelttransparenzrichtline: Stellenausschreibungen zukünftig nur noch unter Angabe des Einstiegsgehalts?