Kompetenz im Arbeitsrecht.
Die Schwerpunkte von SCHRAMM MEYER KUHNKE decken alle Bereiche des Individual- und Kollektivarbeitsrechts ab. Nicht umsonst zählen wir in den Top-Rankings immer wieder zu den besten deutschen Kanzleien.
Wir arbeiten jeden Tag daran, für unsere Mandantinnen und Mandanten die optimalen Lösungen zu finden und gesteckte Ziele zu erreichen und zu übertreffen. Dabei sind wir immer gerne für Sie da, persönlich, individuell und nahbar.
Unser Kompetenzspektrum umfasst unter anderem:
Betriebsschließungen und -verlagerungen, Personalabbau
Auch und insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsübergängen
Gestaltung und Einführung flexibler Modelle inklusive Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
Aktive Begleitung insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzrechtsstreitigkeiten
Due Diligence, arbeitsrechtliche Regelungen der Unternehmenskaufverträge, Post-Merger
Dienstverträge & Vergütungsregelungen (virtuelle Beteiligungsprogramme etc.)
Beratung zu allen Fragen der BAV, auch bei Transaktionen
Arbeitsrechtliche Unternehmensbegleitung bei z.B. Umwandlungen nach dem UmwG
Arbeitsrechtliche Begleitung zu Beteiligungsverfahren
Übertragende Sanierungen und die arbeitsrechtliche Begleitung von Insolvenzverwaltern
Regelungen der Zusammenarbeit: Öffentliche Hand, Unternehmen der Privatwirtschaft
Beratung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
Gestaltung von Betriebsvereinbarungen im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes
Verhandlung von Tarifverträgen, Arbeitskampfrecht
Codes of Conduct, Investigationen und Arbeitnehmerdatenschutz
Internationalität als Schlüsselkomponente
Sie haben globale Ansprüche an eine fachlich erstklassige Beratung und erfolgreiche arbeitsrechtliche Begleitung? SCHRAMM MEYER KUHNKE verfügt aufgrund der Kanzleihistorie über besondere Stärken im Bereich Mergers & Acquisitions sowie in der Beratung von Führungskräften auf internationalem Parkett.
Wir kennen internationale Qualitätsstandards und haben den Anspruch, diese regelmäßig nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen. Durch unsere langjährige Erfahrung in führenden internationalen Großkanzleien bieten wir Ihnen deutsche und englische Beratung – für uns ist es selbstverständlich, den Due Diligence-Prozess und die Gestaltung der Vertragsdokumentation für den Unternehmenskauf oder das Senior Management auch in englischer Sprache zu begleiten.
Nicht zuletzt unsere ausländischen Arbeitsrechtsboutiquen vor Ort bieten darüber hinaus weitere exzellente Möglichkeiten, auch in grenzüberschreitenden Bezügen eine gehobene arbeitsrechtliche Beratung anzubieten.
Let’s work together
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Grundlagen- und Vertiefungsseminare Arbeitsrecht
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(Halb-)Jährliche Updates zu den Entwicklungen im Arbeitsrecht
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AGG-Schulungen
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Gestaltungsoptionen zur Personalkostensenkung
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Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern
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Abmahnungen
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Do’s and Dont’s bei der Vertragsgestaltung
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Rechtssichere Gestaltung von Interessenausgleich und Sozialplan
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Personalabbau mittels Freiwilligenprogrammen
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Arbeitsrecht in der Insolvenz