Unser Beratungsspektrum umfasst den gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Zu unseren Tätigkeits­schwerpunkten gehören insbesondere:

 

Restrukturierung von Unternehmen (z.B. Betriebsschließungen und -verlagerungen, Personalabbaumaßnahmen)

In- und Outsourcingprojekte, insbesondere im Zusammenhang mit Betriebsübergängen 

Arbeitsvertragsgestaltung

Gestaltung und Einführung von flexiblen Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen, insbesondere Mitarbeiterbeteiligungsmodelle 

Prozessführung, insbesondere im Rahmen von Kündigungsschutzrechtsstreitigkeiten 

Unternehmensübernahmen und -transaktionen (u.a. Due Diligence, Gestaltung der arbeitsrechtlichen Regelungen von Unternehmenskaufverträgen)

Beratung von Unternehmen oder Führungskräften im Zusammenhang mit Dienstverträgen und Vergütungsregelungen (Bonuspläne, virtuelle Beteiligungsprogramme etc.) 

Betriebliche Altersversorgung

Arbeitsrechtliche Begleitung gesellschaftsrechtlicher Umstrukturierungen (z.B. Umwandlungen nach dem UmwG)

Errichtung einer Europäischen Gesellschaft (SE) 

Arbeitsrechtliche Beratung von Insolvenzverwaltern und potentiellen Betriebserwerbern von Unternehmen in der Krise im Rahmen von übertragenden Sanierungen, Insolvenzplänen und Betriebsstilllegungen

Privatisierungen und PPP-Projekte

Beratung bei der Beendigung von Arbeits- und Anstellungsverhältnissen inkl. Verhandlung und Optimierung von Aufhebungsverträgen

Betriebsverfassungsrecht inkl. Gestaltung von Betriebsvereinbarungen

Unternehmensmitbestimmung

Tarif- und Arbeitskampfrecht 

Beratung zu Compliance-Themen, Einführung von Codes of Conduct, Gleichbehandlungsfragen und Arbeitnehmerdatenschutz

 

 

 

SCHRAMM MEYER KUHNKE
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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20355 Hamburg

T +49 (0)40 2788 537-0