Dr. Nina
Tholuck
Partnerin
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Nina Tholuck berät Mandantinnen und Mandanten in sämtlichen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts, insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Restrukturierungen sowie zu betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragestellungen.
Neben der Beratung in Beendigungsszenarien bilden die Einführung und Umsetzung von Vergütungsmodellen sowie Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung und zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, unter anderem auch als Mitautorin des ersten Praxishandbuchs zum Geschäftsgeheimnisschutzgesetz, einen wichtigen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.
Handelsblatt/Best Lawyers sowie Leaders League führen Nina Tholuck in ihren Rankings der führenden Arbeitsrechtler in Deutschland regelmäßig unter „Deutschlands beste Anwälte“ sowie „Highly Recommended“.
Kurzvita
Nina Tholuck studierte Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School in Hamburg und der Universidad Cardenal Herrera in Valencia, Spanien.
Im Anschluss promovierte sie an der Bucerius Law School mit einem Thema zum Konzernarbeitsrecht („Sozialplandotierung durch die Einigungsstelle bei verbundenen Unternehmen“). Ihr arbeitsrechtlich orientiertes Referendariat absolvierte sie am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg mit Stationen in Düsseldorf und im norwegischen Oslo. Im August 2015 wurde Nina Tholuck zur Anwaltschaft zugelassen und ist seitdem als Anwältin und Partnerin für SCHRAMM MEYER KUHNKE tätig.
(Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch)
Auszeichnungen
Das Branchenmagazin JUVE nennt SCHRAMM MEYER KUHNKE auch im JUVE-Handbuch 2025/2026 als eine der führenden deutschen Arbeitsrechtskanzleien, im Ranking von brand eins wird unsere Kanzlei auch im Jahr 2025 in der höchsten Kategorie eingestuft. Das Nachrichtenmagazin FOCUS zählt SCHRAMM MEYER KUHNKE in seiner aktuellen Kanzleien-Liste wieder zu Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien im Bereich Arbeitsrecht, Chambers and Partners nennt SCHRAMM MEYER KUHNKE ebenfalls als eine der führenden deutschen Arbeitsrechtskanzleien. Dies gilt auch für die Rankings von Handelsblatt / Best Lawyers, Legal500 und Leaders League.
Geben Sie sich nur mit den Besten zufrieden – wir sind gerne persönlich für Sie da!